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Ideen- und wirkungsgeschichtliche aspekte der epoche

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Empiristische Tendenzen bei Thomasius



Daß Wolff der deutschen Aufklärung eine eigene Methodik zu verschaffen vermochte, mit deren Hilfe sie fächerübergreifend operieren durfte, verdankt er Leib-niz, dessen Erkenntnistheorie auf mathematisch-logischer Grundlage von ihm praktisch umgesetzt wird. Daß er eine philosophische Terminologie entwickeln konnte, die bis zu Kant wirksam blieb, war allein möglich durch den Vorstoß seines späteren Hallenser Fakultätskollegen Christian Thomasius, der die akademische Dominanz des lateinischen Idioms gebrochen und das Deutsche als Unterrichtssprache hoffähig gemacht hatte. Der Rechts- und Philosophieprofessor Thomasius, 20 Jahre älter als Wolff, hielt im Herbst 1687 in Leipzig die erste deutschsprachige Universitätsvorlesung. Trotz größeren Widerstands seiner akademischen Kollegen wiederholte Thomasius sein Experiment in späteren Jahren und bot alternierend Lehrveranstaltungen in deutscher und lateinischer Sprache an. Wie stark nach dem damaligen Verständnis der gelehrte Diskurs an das lateinische Idiom und die scholastische Terminologie gebunden blieb, demonstriert die Tatsache, daß in Halle noch am Beginn des 18. Jahrhunderts durch eine Verordnung des Rektorats deutschsprachige Vorlesungen generell verboten wurden. Thomasius erinnert sich 30 Jahre nach seinem Vorstoß an den Aufruhr, den seine deutsche Vorlesungsankündigung bewirkt hatte, und spottet: »Denkt doch! ein teutsch Programma an das lateinische schwarze Brett der löbl. Universität. Ein solcher Greuel ist nicht erhöret worden, weil die Universität gestanden. Ich muste damahls in Gefahr stehen, daß man nicht gar solemni processione das löbliche schwartze Brett mit Weywasser besprengte.«
Thomasius hat das Plädoyer für die Verwendung der deutschen Sprache im akademischen Unterricht in einer Programmschrift aus dem Jahr 1687 näher erläutert. In seinem Discours Welcher Gestalt man denen Frantzosen in gemeinem Leben und Wandel nachahmen solle warnt er vor der alleinigen Ausrichtung am Latein der scholastischen Gelehrsamkeit. »Sprachen«, so heißt es, »sind wohl Zierrathen eines Gelehrten / aber an sich selbst machen sie niemand gelehrt.« . Problematisch findet Thomasius dabei vor allem die Tendenz, lateinische Wendungen ins Deutsche zu übernehmen; hier regt sich der Gedanke der Sprachpflege durch Bewahrung des ursprünglichen Bestandes, wie ihn auch schon die barocken Sprach-sozietäten vertreten hatten: Das Deutsche soll von fremden Einflüssen ferngehalten und terminologisch bereinigt werden. Thomasius' Vorstoß ist im Zusammenhang der am Ende des 17. Jahrhunderts immer noch verbreiteten Dominanz der lateinischen Lehrbegriffe scholastischer Prägung zu sehen. Ihnen gegenüber favorisiert er neben dem Gebrauch der Muttersprache das Französische, das ihm wie vielen seiner Zeitgenossen als besonders geschmeidiges Idiom gilt - eine Einschätzung, die durch die zeitgenössische Bedeutung der französischen Philosophie, etwa Descartes', Bayles oder Fontenelles, unterstützt wird. Thomasius richtet sich jedoch gleichzeitig gegen eine Überschätzung der französischen Sprache und die übertriebene Bewertung des Vorbildcharakters der Werke französischer Denker. Zwar läßt sich deren Rang kaum bestreiten, jedoch bezweifelt Thomasius die verbreitete Ansicht, »daß alle Weißheit und aller Verstand von der Welt eintzig und allein bey denen Frantzosen anzutreffen sey / und daß alle andere Nationes gegen die Frantzosen gerechnet den Kopff mit Gritze gefüllet hätten.« . Anstelle der bedingungslosen Subordination unter den gewiß anspruchsvollen Geschmack und die beeindruckende Gelehrsamkeit der Franzosen sollten die Deutschen zu ihrem eigenen intellektuellen Selbstbewußtsein finden .
      An der Universität Leipzig vertrat Thomasius seit dem Jahr 1681 die Fächer der Jurisprudenz und Philosophie. Als Rechtsgelehrter verbreitete er das durch Hugo Grotius zunächst noch auf der Grundlage scholastischer Prinzipien entwickelte, später von Samuel Pufendorf ausgebaute System des Naturrechts, das für das gesamte Zeitalter der Aufklärung bedeutsam blieb. Dessen Ausgangspunkt bildet die Vorstellung, daß der Mensch durch seine Geburt mit einem natürlichen Rechtsempfinden ausgestattet sei und über die Disposition zum rechtskonformen Handeln verfüge . Der idealtypisch gedachte Mensch des Naturrechts ist ein Wesen, das aufgrund seiner Vernunftfähigkeiten zugleich die natürliche Anlage zur Soziabilität, das heißt: die Bereitschaft zur Eingliederung in eine auf Rechtsnormen beruhende und diese zur Geltung bringende Gemeinschaft besitzt. Wesentlich war, daß das Naturrecht nicht mehr vom Gedanken der Erbsünde ausging, sondern vom natürlichen Vermögen des Menschen, Gutes zu tun; naturrechtliche Vorstellungen begründeten damit auch die >Enttheologisierunggemeinen Nutzem sowie das Erreichen diesseitiger >Glückseligkeit< für das vornehmste Ziel der Arbeit der Vernunft ; vgl. I Grimminger, 79f.).
      In den Mittelpunkt dieses vernunftpraktischen Lebenskonzepts rückt der Begriff des >Politischen

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