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Familien ohne Kindheiten
Der heutige Leser von Gcllerts Gräfin wird sich über den Anfang des Romans im Kindesalter der Erzählerin kaum wundern. Zweihundert Jahre bürgerliche Kultur- und Geistesgeschichte haben nach der Entdeckung und Diskursivierung dieses Lebensalters nicht nur Mythen und Mythologien der Kindheit geschrieben57, sondern auch von Goethe bis Christa Wolf literarische Muster geschaffen, die der Kindheit eine konstitutive Funktion für das Medium Roman beimessen. Insbesondere der moderne bürgerliche Roman ist zu einem "Aufschreibesystem" der psychosozialen Entwicklung des Kindes geworden und beteiligt sich zudem selbst am "Sozialisationsspiel". Mit den Vorstellungen von Kindheit als pädagogischem Schutzraum zur Identitätsausbildung und Seelenproduktion, als traumatischer Einschreibung der Erwachsenenwünsche oder als Erinnerung an verlorene Paradiese/Höllen ist den entsprechenden Darstellungen des Gellertschen Romans allerdings nicht beizukommen. Der Roman präsentiert nämlich nur Familien ohne Kindheiten. Dies wird an der Stellung der Kinder im familialen System, am Verhalten der Erwachsenen gegenüber Kindern und an der symbolischen Funktion der Kinderfiguren ersichtlich.
Die für die Konstitution der eigenen Kindheit wesentliche Erinnerung an Ereignisse, Situationen und Figuren, die die ersten Lebensjahre bis zur Pubertät geprägt und beeinflußt haben, wird bei den Romankindern der Schwedischen Gräfin auf Abstammungsrekonstruktionen begrenzt. Erinnerungen an glückliche/traurige Kindheitsszenen oder deren Beschreibung existieren nicht. Dafür rückt die Darstellung der Hausverhältnisse und der Situierung des Kindes im Familienverband in den Vordergrund, wobei der Figur des Hausvaters große Aufmerksamkeit gewidmet wird. Innerhalb der patriarchalischen Struktur der traditionellen Gemeinschaft des "ganzen Hauses" fallen Kinder unter die Herrschaft des Hausvaters und werden neben der Ehefrau und dem Gesinde als dessen Untergebene und Besitz betrachtet:
Weil der Mann die Herrschafft über die Frau |...|, die Kinder [...], und das Gesinde |...| hat; das Haus aber aus den Eheleuten, Kindern und Gesinde bestehet |...]: so hat er die Herrschafft im ganzen Hause.w
Christian Wolffs präzise Definition der Herrschaftsverhältnisse in der frühbürgerlichen Familiengemeinschaft bildet den Abschluß einer langen Tradition der diskursiven Formierung des Haushalts. Hatte schon Martin Luther damit begonnen, die Binnenstruktur der Familie, den "christlichen Hausstand", hierarchisch zu gliedern,6" so schrieb seit dem 16. Jahrhundert insbesondere die auf die Hausökonomie abzielende sogenannte "Hausvätcrliteratur" die patriarchalischen Personalbeziehungen des ganzen Hauses fest.'' Innerhalb dieser "privatrechtliche[n| Institution zum Zweck der Weitergabe von Eigentum und Namen'"' galten Kinder bis weit ins 18. Jahrhundert als noch nicht ganz Erwachsene, deren Status sich mit der ökonomischen Reproduktionsfähigkeit im Alter von 7 Jahren und der religiösen Reife änderte. In der Schwedischen Gräfin wird Kindheit nach die-sem Phasenmodell der Lebensalter differenziert: vom Säugling bis zum sechsten Lebensjahr befindet sich das Kind in den "zartesten Jahren" , von denen der Leser außer der Benennung der Erziehungsberechtigten und des Aufenthaltsortes nicht viel mehr erfährt; danach werden Kinder "erzogen", d.h. sie werden anderen anvertraut und nehmen am geplanten Unterricht teil , der ungefähr im zwölften Lebensjahr intellektuell intensiviert wird ; mit sechzehn oder siebzehn Jahren sind die Kinder erwachsen und können heiraten. Ist das Kind innerhalb dieses Kindheitsschemas vom Erwachsenen allgemein durch Defizite geschieden, die mit dem fortschreitenden Lebensalter aufgehoben werden, so bleibt die rechtliche Subordination gegenüber dem Hausvater auch nach dem Erwachsenwer-den unangetastet, denn sogar der potentielle Erbe wurde diesbezüglich von den Knechten kaum unterschieden. Die untergeordnete und defizitäre Struktur des Kindseins wird in den Konnotationen der Bezeichnung "Kinder" evident, deren Körper im "ganzen Haus" vom Regime des Vaters verwaltet werden. Als der alte Graf auf dem Sterbebett liegt, ruft er sein Haus zusammen, um seinen letzten Willen zu verkünden:
Kr ließ darauf alle seine Bediente zusammen kommen. Kr rühmte ihre Treue, und bat sie, als ein Vater, daß sie die Tugend stets vor Augen haben sollten. Ich, fieng er an, bin euer Herr und Aufseher gewesen. Der Tod hebt diesen Unterschied auf, und ich gehe in eine Welt, wo ihr so viel, als ich, seyn werdet, und wo ihr für die Erfüllung eurer Pflichten so viel Glück erhalten werdet, als ich für die Erfüllung der meinigen. Lebt wohl, meine Kinder! Wer mich lieb hat, und mir vor meinem Tode noch ein Vergnügen machen will, der verspreche mir mit der Hand, daß er meine Lehren und meine Bitten erfüllen will. Er befahl darauf, einem jedweden eine gewisse Summe Geldes aus/.utheilen. Er ließ diesen und den folgenden Tag die meisten von seinen Unter-thanen zu sich kommen, und redete mit ihnen eben so, wie mit seinen Bedienten.
Das Gesinde wird als "Kinder" angesprochen, die sich sogar über den Tod des Hausvaters hinaus seinem "sanften" Gebot unterwerfen sollen, zumal sie erst im Himmel eine Gleichstellung jenseits der Standes- und Altersschranken zu erwarten haben. Das Testament des Patriarchen wiederholt aber auch die am Romananfang von der Erzählerin beim Tod ihres Vaters erwähnte Trias des Erbes: Stand, Moral, Besitz. Der Sterbende betont den sozialen Stand der Hinterbliebenen und damit die Unterordnung unter den folgenden Hausvater ; ihnen wird zudem die Befolgung der vom väterlichen Regime ausgegebenen Tugend vorgeschrieben, die in religiösen Vcrhaltensanweisungen und den die gegenseitigen Pflichten festlegenden Gesinde- und Hausordnungen kodifiziert war; schließlich wird mit der finanziellen Abfindung der ökonomische Status der "Kinder" und damit die soziale Binnenstruktur des Hauses festgelegt bzw. gesichert.6'' Darüber hinaus beinhaltet die väterliche Nachfolgeregelung noch pädagogische Ratschläge an die Schwiegertochter, um die moralische Kontinuität in der Nachkommenschaft zu garantieren:
Er gab mir noch allerhand Regeln, wie ich meine Kinder ziehen sollte, wenn unsre Ehe fruchtbar seyn würde. Und in eben der Bemühung, auch seine Nachkommen durch eine weise Vorsorge noch glücklich zu machen, starb er.
Das Erbe des Hausvaters soll den herrschaftlichen, moralischen und materiellen Status quo einer Gemeinschaft gewährleisten, die sich aus der Sicht des Vaters als unveränderlich präsentiert, denn er will sogar noch nicht geborene Kinder in der stabilen, patriarchalischen Ordnung seines Hauses integriert wissen. In Gellerts Roman wird der die Personalbeziehungen definierende Begriff der "Kinder" noch weiter ausgedehnt. Neben dem Gesinde, den natürlichen und eingeheirateten Kindern werden auch die "Unterthanen" zu den "Kindern" gerechnet, worunter neben den ortsansässigen Armen auch die abhängigen Bauern zu verstehen sind, die unter die Schutz-und Fürsorgcpflicht des Grundherrn fallen, was die politische Dimension des Kinderbegriffs veranschaulicht. Die Beziehung der Kinder zum pater-nalistischen Vater beruht dabei nicht auf emotionalen Bindungen, denn auch wenn "ein jeder [...] in ihm den Verlust eines Vaters" beweint, läßt sich dieser Affektausbruch nicht als Indikator für eine Gefühlsbeziehung ansehen. Der Tod des Hausvaters bedeutet vielmehr eine Gefährdung der materiellen und rechtlichen Sicherheit der Untergebenen:6"
Die Anzahl der Armen war sehr klein; denn er (der alte Grat] hatte seine Wohlthaten und seine Vorsorge gegen die Unterthanen nicht bis an sein Ende versparet. Man kann sich die Wehmuth dieser Leute leicht vorstellen.
Aber auch dem Hausvater, der zwar an die Gefühle seiner Bediensteten appelliert, kann man keinen emotionalen Familiensinn unterstellen, denn mit seiner Frage, "ob noch jemand in seinem Hause wäre, der nicht Abschied von ihm genommen hätte"
, verdeutlicht er, daß die rechtlich-ökonomische Institution des Hauses nicht in persönlichen Beziehungen des Vaters zu seinen "Kindern", sondern in herrschaftlichen gegenüber allen anwesenden Personen im Haus gründet, die der Graf nicht einmal alle kennt. Für alle diese "Kinder" im Sinne von Abhängigen endet die väterliche Herrschaft erst mit der - wie Wolff schreibt - Fähigkeit, "sich selbst versorgen und regieren [zu] können"64. Demzufolge betrifft das väterliche Regime neben Standes-, Moralvorschriften und der materiellen Existenzsicherung auch die Lebensentscheidungen der Kinder, insbesondere die Wahl des Ehepartners. Nach der Erzichungszeit verläßt die Erzählerin qua Heirat das Haus des Vetters: "Ich war sechszehn Jahre alt, da ich an den Schwedischen Grafen von G. verheiratet wurde" . Diese Heirat bewegt sich ganz im Rahmen ständischer und paternalisti-scher Rituale; sie ist eine Männerangelegenheit, denn die Frau wird relativ jung "verheiratet", wobei ihre eigenen Bedürfnisse keine Rolle spielen. Zwar möchte die Erzählerin die Verehelichung als Liebesheirat deklarieren, als Zusammenkunft der "Herzen", aber sie beschreibt den eigentlichen Akt der Verheiratung als Vertrag zwischen rechtlichen Vätern:
Der Vater des Grafen hatte zugleich an meinen Vetter geschrieben. Kurz, ich war die Braut eines liebenswürdigen Grafen.
Die für die moderne bürgerliche Ehe konstitutive Liebesheirat stellt sich eher als Zufall denn als Regel dar, da sie erst nach der Auflösung der Familie und der väterlichen Heiratspolitik erfolgt. Zwar steht den illegitimen und damit völlig entgrenzten Kindern die freie Gattenwahl zu, aber die Inzestehe Carlsons und Mariancs wie der gewaltsame Gewinn der Frau durch Mord am Gatten stellen diese Möglichkeit moralisch zutiefst in Frage. Selbst das von der Gräfin erneut verkuppelte Liebespaar , welches heiraten soll, um illegitimen Nachwuchs zu vermeiden, findet keinen väterlichen Segen:
Wir hatten an ihn |den Vater des Gatten] geschrieben; aber er wollte nichts von seinem Sohne mehr wissen, und versicherte uns, daß er ihn, so geringe sein Vermögen wäre, doch schon enterbt hätle.
Um den Vater "desto eher zu gewinnen" , statten die großzügigen Neubürger das Paar mit Kapital aus, welches jede bürgerliche Eheschließung des Romans begleitet, aber kein Garant für ihren Bestand ist.
Die Zugehörigkeit des Einzelnen zu einem Haus kann nicht nur aus der Perspektive der Subordination unter die hausherrliche Gewalt gesehen werden. Die Kinder befanden sich in einem sozialen Netz, welches Schutz, materielle Fürsorge und Lehrzeit garantierte, so lange die Gemeinschaft nicht durch ökonomische oder personale Instabilität gefährdet wurde. Im patriarchalischen Haus erhalten die Kinder eine traditionelle Sozialisation in die Welt der Erwachsenen, d.h. in Stand und Geschlecht. Der junge Graf wird von seinem Vater, der sich ihm als erziehender "Freund" vorstellt , zur Ehrlichkeit angehalten, eine Tugend, die dazu dient, die in adeligen Kreisen übliche außereheliche Liebe auf ein monogames Mätressenverhältnis zu reduzieren. Die erzieherische Tätigkeit des alten Grafen folgt standesgemäßen Initiationsritualen. Er schickt seinen Sohn auf die "Kavalierstour", auf der dieser seine Weltkenntnis erweitern und sich die repräsentativen Verhaltenspflichten seines Standes aneignen kann. Im Gegensatz zu dieser institutionalisierten Sozialisation bewegt sich die Erziehung der Tochter der Gräfin im Rahmen ungeregelter "Aufzucht":
Den Rest des Abends brachten wir mit einer Musik zu, die wir uns selber machten. Ich spielte den Flügel, und bald sang ich selbst, bald Amalie, oder Caroline, dazu. Meine kleine Tochter, die in das sechste Jahr gieng, war so verwegen, Steeleyn zu einem Tanze aufzufordern, und sie hätte uns bald alle zu dieser Lust verführt. Wir führten endlich unsre beiden Vermählten |Stee-ley und Amalie| in ihr Schlafzimmer und überließen sie den Wünschen der Liebe.
Das Mädchen ist noch nicht im Kinderzimmer eingesperrt, erfährt Tanz und Musik nicht aus Büchern oder in der Schule, sondern schaut den Erwachsenen zu und imitiert sie. Daß sie dabei "verwegen" erscheint, bezieht sich nicht auf ihre Teilnahme am abendlichen Erwachsenenvergnügen, sondern auf ihre Unkenntnis der Verhaltenscodes, denn als Mädchen kommt es ihr nicht zu, einen älteren Mann zum Tanz zu bitten. Die die Geschlechlerbe/.iehung regulierenden Normen erlernt sie aber gerade durch ihre Anwesenheit im Kreise der Erwachsenen. Die abendliche Geselligkeit und das Zu-Bette-Führen der frisch Verheirateten stellt nämlich einen traditionellen Initiationsritus dar: die von der Gemeinschaft mitgetragene Hochzeitsnacht. Philippe Aries hat diese Sozialisation des Kindes als "Wissensvermittlung von einer Generation zur anderen" durch die "Teilhabe der Kinder am Erwachsenenleben im familiären Rahmen" bezeichnet. Das Kind wird initiiert, aber nicht erzogen; einer Pädagogik bedarf es nicht, denn die Er/.iehungsinhalte bestehen in den Anschauungen der Objekte und des Verhaltens der Erwachsenen, sowie in den tradierten Regeln des Anstands, die das Kind bei längerem Hinsehen und Imitieren schon internalisie-ren wird. Zwar wird auch die "Erziehung" anderer Kinder erwähnt , allerdings zumeist im Sinne der finanziellen Belastungen der Kinderversorgung. So wie der alte Graf Geld zur Erziehung von Carolines Sohn zur Verfügung stellt, wird die Zukunft der illegitimen Kinder von den Erziehungsberechtigten - und das sind in der Regel alle Erwachsenen, die den Kindern begegnen - finanziell gesichert, um insbesondere die asozialen Individuen aus densich auflösenden Haushalten von Straße und Bettelwesen fernzuhalten. Mit dem Tod des Hausvaters konnte dieses Sozialsystem aber zusammenbrechen und das Individuum zur gesellschaftlichen Verfügung oder in ein Vakuum freisetzen. Als Aristokratin muß die Gräfin zunächst nicht das Schicksal der bäuerlichen und bürgerlichen Waisenkinder teilen, die als Kostgänger oder Findelkinder gesellschaftlicher Willkür ausgesetzt waren.7'' Aber auch bei ihr ermöglicht gerade erst der Tod eines Hausvaters, in dessen Herrschaftsbereich sie sich befindet, den dramatischen Eingriff familienfremder Personen in ihr Leben. Nach dem Tod des alten Grafen findet das immerhin mehr als acht Jahre dauernde Eheglück lediglich in dem Satz Beachtung: "Wir lebten darauf noch einige Jahre in der größten Zufriedenheit auf un-serm Landgute" . Auch wenn die Schilderung des stets angestrebten Zu-stands zurückgezogener Zweisamkeit aus wirkungsästhetischen Erwägungen reduziert wird, suggeriert der Text damit zugleich, daß zwischen dem Tod des Hausvaters und der unmittelbar anschließenden Episode der Nachstellungen des Prinzen von S., der Anspruch auf ihren Körper erhebt, ein Zusammenhang bestehe. Nach dem vermeintlichen Ableben des letzten Vertreters des väterlichen Regimes, des eigenen Gatten nämlich, muß die Gräfin gar fliehen, da sie "nicht der Rache des Prinzen oder seiner Wollust weiter ausgesetzt seyn möchte" . Der Entzug des väterlichen Schutzes, den der Vetter repräsentierte, macht die Gräfin sogar heimatlos:
Der Prinz wollte mich in seiner Gewalt haben. Mein Vetter, der mich nach Schweden brachte, war todt, und ich wußte nicht, welches Land ich zu meinem Aufenthalte aussuchen sollte.
Sie geht schließlich ins bürgerliche Holland, wo Individuen ohne den hausherrlichen Schutz auskommen können und sich ihre soziale Sicherheit monetär beschaffen. Die Konstellation - Tod eines Hausvaters = Schutzlosigkeit des untergeordneten Einzelnen - wird im zweiten Teil des Romans nochmals wiederholt. Unmittelbar nach dem Tod des alten Steeley, der eine mächtige bürgerlich-kapitalistische Schutzfigur abgibt, taucht der Prinz von S. wieder auf und bedroht die Ehe des gräflichen Paares; als auch der Graf gestorben ist, kommt es gar zur vierten Wiederholung dieses Schemas.
Erst die Auflösung des ständischen Hausverbandes setzt das Kind im Sinne des subordinierten Einzelnen frei. Auch wenn diese Entgrenzung eine wesentliche Voraussetzung zur Formierung der individuellen Selbstbestimmung und der bürgerlichen Ehe- und Familiengemeinschaft darstellt, da mit der "Befreiung" des Individuums aus dem ganzen Haus ständische, heiratspolitische und ökonomische Bestimmungen wegfallen, demonstriert der Roman zugleich die Schutzlosigkeit des Individuums in einer Gesellschaft, die auf ständischer und hausherrlicher Organisation beruht." Was das legitime Kind - z.B. die Erzählerin - betrifft, gilt für unerwünschte Kinder in besonderem Maße. Betrachtet man die dargestellten Romankindheiten, so fällt auf, daß es sich hierbei hauptsächlich um illegitime Kinder handelt. Carlson, Ma-riane und das Kind der ledigen Mutter im zweiten Teil des Romans sind unehelich gezeugt, das Kind der Gräfin entstammt der Bigamie, das Kind von Carlson und Ma-riane gar dem Inzest, womit die Illegitimität auch im moralischen Sinn herausgestrichen wird. Die Illegitimen veranschaulichen die Deterritorialisierung; sie haben keine Familienbindung, selbst ihr Berufs- und Ehestand liegt außerhalb einer generativen Determination. Gegenüber diesen Kindern demonstrieren die Erwachsenen ein erstaunliches Verhalten: sie geben sie weg. Nun stellt die Weggäbe von Kindern auch im 18. Jahrhundert keine Besonderheit dar. In bäuerlichen und kleinbürgerlichen Schichten aber auch beim Adel gehörte die Übergabe der Kinder an einen anderen Haushalt oder an eine Institution zu einem traditionellen Erziehungssystem, denn die Kinder wurden in der Regel mit sieben Jahren arbeitende Kostgänger bei anderen Bauern, gingen in die handwerkliche Lehre, in den adeligen Dienst oder in eine kirchliche Erziehungsanstalt. Von diesem institutionalisierten Verlassen des elterlichen Hauses muß jenes Entfernen der Kinder aus dem Haushalt unterschieden werden, das auf ökonomischer oder sozialer Instabilität beruhte. So war das in der Geschichtswissenschaft in bezug auf die Entstehung der "Mutterliebe" viel diskutierte Ammenwesen keine pädagogisch legitimierte Norm, sondern wurde aufgrund reproduktiver und wirtschaftlicher oder repräsentativer Funktionen der Frau für notwendig erachtet. Auch die Weggabe von entwöhnten Kleinkindern ergab sich hauptsächlich aus sozialen und
ökonomischen Erwägungen: die Kinder gefährdeten die Uberlebenschancen gerade der kleinen Haushalte und als illegitime zudem noch den sozialen Stand der Eltern .8S Die Mätresse des jungen Grafen, Caroline, gibt ihre beiden Kinder, die eher als Unfallkinder denn als gewollte anzusehen sind, mehrmals in die Hände anderer. Bevor sie der Gräfin ihren Carlson im Alter von zwölf Jahren überläßt, erwähnt sie, daß sie "ihn schon in seinen zartesten Jahren einem geschickten Manne zur Aufsicht anvertraut" , was schon von anderen geplant war, denn der alte Graf halte, um den unerwünschten Enkel vom Haus zu entfernen, "auch etwas gewisses zu seiner Erziehung bestimmt" . Erziehung bedeutet hier Verwahrung des asozialen Einzelnen, "Aufsicht" über ein Familien- und damit schutzloses Kind, welches mittels materieller Existenzsicherung vordem Bettelwesen bewahrt wird. Auch ihr zweites uneheliches Kind, Mariane, hal Caroline bei ihrem Bruder in Holland "thcils aulsein Bitten, theils aus andern Ursachen, zurück gelassen" . Die Weggäbe ist unterschiedlich motiviert. Carlson soll von "einem geschickten Manne" erzogen werden, Mariane hingegen wird gleich nach der Geburt abgeschoben, da zwei uneheliche Kinder den Stand der Mätresse nicht nur ökonomisch bedrohen. Als uneheliche Tochter ist Mariane gerade deshalb unerwünscht, da ihr keine Funktion in der zukünftigen Versorgung der Mutter zukommt. Nur der männliche Erstgeborene galt als "liebenswürdig", ihm wurden einige Emotionen im Sinne von materieller Bevorzugung zuteil, sollte er doch die Existenz der Eltern im Alter sichern.x'' Wie zwiespältig familiäre Bindungen zwischen Erwachsenen und Kindern angesehen werden, zeigt das Verhalten von Carolines Bruder Andreas, der Mariane auch nicht behält, sondern in ein Kloster steckt. Allerdings legitimiert er sein Verhalten gerade mit seiner "väterlichen" Liebe:
Ich liebte deine |Cart>lincs| Tochter, oder vielmehr ineine an Kindesstatt angenommene Mariane, recht väterlich. Um sie nun theils in meiner Religion erziehen zu lassen, Iheils sie wohl zu versorgen: so nahm ich, was ich noch halte, und
Wieder begründet ein "theils...theils" die Kindesweggabe, wieder werden ökonomische und pädagogische Gründe angeführt; zugleich findet die Abschiebung des Kindes in aller Heimlichkeit statt. In dieser widersprüchlichen Spannung zwischen der Unerwünschtheit der Kinder und den erzieherischen wie materiellen Fürsorgeabsichten macht der Roman auf einen historischen Wandel in der Einstellung zu Kindern aufmerksam.
Die Kinderweggabc stellt im Zeitalter der "Entdeckung des Kindes" neben der Aussetzung und Tötung ein verbreitetes Mittel dar, sich der unerwünschten Nachkommenschaft zu entledigen. An der quantitativen Zunahme der Kindsverlassungen im 18. Jahrhundert hat sich seit dem Erscheinen von Philippe Aries' Geschichte der Kindheit die geschichtswisscnschaftliche Auseinandersetzung zugespitzt, wie das elterliche Verhalten gegenüber den Kindern zu beurteilen sei.
Einerseits gilt die Weggabe von Kindern als Indiz für das Desinteresse und die Indifferenz gegenüber den Neugeborenen in traditionellen Gesellschaften, während andererseits das gleiche Faktum als Anzeichen gedeutet wird, die Überlebenschancen des Kindes durch die Weggabe zu verbessern und eine Familienplanung zu beginnen.sx Die meisten Untersuchungen kranken an der unzureichenden Quellenlage , der Nichtbeachtung regionaler, sozialer und kultureller Unterschiede des Elternverhaltens und der fehlenden Differenzierung zwischen pädagogischem Diskurs und tatsächlichem Verhalten. Die Einstellung von Eltern und anderen Erwachsenen gegenüber der Kinderweggabe beruht auf äußerst komplexen Bedingungen, die hier nur angedeutet werden können. So besteht z.B. ein Zusammenhang zwischen stärkeren öffentlichen Bemühungen um die verlassenen Kinder im 18. Jahrhundert und der steigenden Zahl der Findelkinder. Die Einrichtung von Findclhäusern mit Drchlade , wo Ellern unerkannt ihre unerwünschten Kinder ablegen konnten, und die von philanthropischen Diskursen inszenierte öffentliche Wohlfahrt machten es vielen Eltern leicht, ihre Kinder wegzugeben, glaubten sie doch , daß die Kinder bei anderen besser aufgehoben seien.8'' Die Kombination von heimlicher Weggabe und erhoffter Exi-stenzsicherung wird auch von der Erzählerin als allgemein bekannte Tatsache hingestellt:
Denn wie viele Kinder werden nicht unter einem fremden Namen in die Klöster gehracht, und durch unhekannte Hände erhalten!
Allerdings wird in der Schwedischen Gräfin die Kinderweggabe nicht einfach als gesellschaftliche Notwendigkeit/Normalität hingenommen, sondern von einem moralisierenden Diskurs begleitet, der ein vages Konzept von idealem Eltcrnverhalten beinhaltet. Die Vertuschung der gräflichen Vaterschaft - Carlson kennt seinen Vater nicht - und Marianes zweifache Weggabe führen schließlich zur inzestuösen Vereinigung der Geschwister. Die hier schon im Handlungsaufbau implizierte Kritik am Erwachsenenvcrhalten wird von der Erzählerin aufgegriffen, indem sie Caroline, die sie zuvor noch "Carlsons redliche Mutter" nannte, Vorwürfe macht:
Sollte ich, sagte Caroline, denn mein Kind, mein leiblich Kind nicht kennen? Sollte es denn keine Aehnlichkeit mit mir haben? Gleichwohl hatte sie es verlassen, da es kaum einige Monate alt gewesen war.
Die Stoßrichtung dieser Kritik ist offensichtlich: nicht der sich verleugnende Vater oder der nachlässige Bruder, sondern die Mutter wird für die Kinderweggabe, die dengeschwisterlichen Inzest zur Folge hatte, verantwortlich gemacht. Die Einstellung der kritischen Erzählerin gegenüber der Kinderweggabe ist jedoch ambivalent. Auch sie gibt ihr sechsjähriges Kind vor der Reise nach England in die Hände anderer, nämlich Carolines, also der Frau, deren Mutterverhallen kritisiert und deren pädagogische Qualitäten angezweifelt werden, da sie die eigenen Kinder nicht selbst erzogen hat. Nun kann argumentiert werden, daß die Kinderweggabe im fortgeschrittenen Alter unproblematisch ist, zumal Kindern schon früh die Reife zugesprochen wurde,'* aber die Gräfin verstößt in einem anderen Falle selbst gegen die angedeutete Kritik an der zu frühen Weggabe von Kindern. Nachdem sie eine ledige Mutter und ihr gerade geborenes Kind gerettet hat, führt sie selbst die Trennung von Mutter und Säugling herbei:
Ich suchte sie [die Mutter| zu beruhigen und versprach ihr, wenn ihr Liebhaber binnen acht Tagen nicht wieder käme, sie zu mir zu nehmen und sie und ihr Kind zu versorgen. Er kam nicht, und ich erfüllte mein Wort, und ließ das Kind auf dem Dorfe erziehen.
Das Problem scheint für die Gräfin nicht in der Kinderweggabe schlechthin zu bestehen, sondern nur in der gewissenlosen, d.h. wie im Falle Marianes, wenn sich die Mutter nicht weiter um das weggegebene Kind kümmert, oder wenn eine vernünftige Erziehung aufgrund instabiler Familienverhältnisse oder fehlender monetärer Sicherheit nicht gewährleistet ist. Nichtsdestoweniger bleibt ein Widerspruch bestehen, denn Caroline wird ja kritisiert, weil sie ihr Kind zu früh - als Säugling - weggegeben hat und somit wie die Gräfin den Säugling einer Amme oder einem Aufseher überläßt. Die konfuse Einstellung der Gräfin verdeutlicht Erziehungskonzepte, in denen die körperliche Entfernung und die Forderung nach Nähe gleichzeitig auftreten.
Ein Blick in die Populärphilosophie der Frühaufklärung zeigt, daß dieser Widerspruch zwischen Säuglingspflege und Weggabe auf der Simultanität antagonistischer Epistemen gründet. In seinen posthum erschienenen Moralischen Vorlesungen stimmt Geliert der Weggäbe der Kinder in dem Falle zu, da die Eltern schlechte Erzieher sind:
Freunde, Anverwandte und Aufseher treten oft früh an ihre Stelle ein; und oft geschieht es, daß der Sohn eines bösen Vaters in die Hände eines rechtschaffenen Hofmeisters und die Tochter einer thörichlen und eiteln Mutter in die Hände einer verständigen Aufseherinn fallt.'"
Vom Standpunkt einer vernunftorientierten Erziehungslehre wird die Trennung von Eltern und Kindern legitimiert. In Erziehungsfragen unqualifizierte Eltern sollen ihre Kinder an professionalisiertc Erzieher abtreten. Insbesondere Carolines Bruder Andreas wird mehrfach als ungebildeter, affektbesessener Mensch charakterisiert, dem der Autor das Erziehungsrecht absprechen kann. Das trifft auf Caroline gerade nicht zu, da sie bürgerlichen Tugendidealen gerade in Bezug auf die eigene Affektkontrolle entgegenkommt, indem sie auf den Grafen verzichtet. Gleichzeitig propagiert Gellert aber auch eine mütterliche Pflicht zur symbiotischen Mutter-Kind-Beziehung , die Caroline vernachlässigt zu haben scheint, da sie ihr Kind schon in den ersten Lebensmonaten verlassen hat:
Unstreitig sollte es in den Fallen, wo keine Krankheil oder besondern Umstände es verbieten, die heiligste Pflicht der Mütter seyn, dem zarten Geschöpfe, das sie gebohren, die erste Nahrung der Brust selbst zu reichen. |...| Die Mutter scheint sich durch dieselbe |die Pflicht| nicht allein die Liebe des Kindes zu erkaufen, sondern auch ihre Liebe gegen das Kind zu befestigen.
Geliert stellt die Beziehung von mütterlichem Stillen des eigenen Kindes und der Mutterliebe her, eine Auffassung, die schon im vorrousseauistischen Bürgertum in Deutschland weit verbreitet war.1' Dem Stillen kommt eine zweifache Funktion zu: Muttermilch und Körpernähe werden gegen "Liebe" verkauft; gleichzeitig kann die Mutter ihre Mutterliebe "befestigen", die wohl nur lose oder gar nicht vorhanden ist. Analog zur Kapitalisierung der Ehebezichungen führt Geliert die Tauschgesetze in die ersten persönlichsten Kontakte zwischen Kind und Umwelt ein, denn für die Bedürfnisbefriedigung des Kindes muß ein Gegenwert geboten werden: der Mutter wird eine psychische Befriedigung versprochen, die sie die Schmerzen der Geburt und des Kindbettfiebers vergessen lassen könnte. Im Gegensatz zum Erzie-hungsparadigma der Vernunftgründe wird aber das Stillen durch die Mutter zudem noch im Rückgriff auf vorrationalistische Episteme - die antike Säftelehre - begründet. Die Mutter soll ihr eigenes Kind stillen, dennsie wird aus ihrem frommen Herzen gleichsam die Unschuld ihrem Säugling mit ihren besten Säften einflößen. Bestätigt es nicht die Hrfahrung mehr als zu oft, daß die Ammen eben so wohl ihre Krankheiten der Seele, als des Blutes, den Kindern mittheilen?
Caroline und die ledige Mutter verbindet, daß sie beide ihre Kinder als Säuglinge weggeben und nicht selbst stillen, da ihre "frommen Herzen" in Frage gestellt werden. Auch wenn Caroline ihre Kinder aus "eigensinnigen" Gründen weggibt, während die ledige Mutter die Entscheidung der - gegen Ende des Romans erwiesenermaßen - vernünftigen Gräfin überläßt, ist die Weggabe letztlich immer auch biologistisch motiviert. Aufgrund der Säftelehre kommt es zur Verhinderung des mütterlichen Stillens, denn mit der Muttermilch könnte das Neugeborene die Untugend - den vorehelichen Geschlechtsverkehr - einsaugen. Trotzdem werden Caroline gerade im Namen der Mutterschaft Vorwürfe gemacht, die sie letztlich so verinnerlicht, daß es gar zu einem Schuldgeständnis der Mutter kommt. In ihrer dramatischen Ansprache gegen die inzestuöse Verbindung ihrer Kinder indiziert eine Leerstelle das mögliche mütterliche Vergehen:
Meine Tochter, fieng sie an, ich habe dich wieder gefunden, um dich aus den Armen deines Bruders zu reißen. Wollte Gott, daß ich dieser betrübten Pflicht zeitlebens hätte überhoben seyn können! Vielleicht ist es die Strafe, daß ich ... doch Gott hat es verhänget. Ihr seyd beyde keines Verbrechens schuldig. Hure Unwissenheit rechtfertigt eure Liebe, und die Gewißheit verbeut sie nunmehr. Ich bin eure Mutter, und ich liebe euch, als meine Kinder, aber ich verabscheue euch, wenn ihr das Band der Khe dem Bande des Bluts vorzieht.
Mit der Freisprechung der Kinder von "Verbrechen" und "Schuld" verweist Caroline auf ihre eigenen Schuldgefühle, denn ihre "betrübte Pflicht", die verehelichten Kinder zu trennen, sieht sie als Strafe für die eigene Tat, die sie allerdings nicht benennt. Bei ihrem Vergehen kann es sich nur um Marianes Weggabe handeln, denn ihr uneheliches Verhältnis mit dem Grafen hat sie schon durch ihren Verzicht auf die gräfliche Legitimierung der Beziehung gesühnt. Dadurch gerät die Szene zu einer paradoxen Situation. Caroline redet im Namen ihrer mütterlichen Pflichten, deren Vernachlässigung erst dazu geführt hat, daß sie gegen ihre Kinder einschreiten muß; andererseits hätte das mütterliche Stillen der Kinder zum gleichen Resultat geführt und den moralischen Charakter der Kinder durch die Muttermilch verdorben. Aufgrund dieser im Roman ungelösten Widersprüche über die Mutter-Kind-Beziehungen kann bei Geliert von "Mutlerliebe" als Grundlage der sich ausbildenden emotionalen Intimität der Kleinfamilie keine Rede sein. Mütter erscheinen nämlich nicht in der von den Vätern besetzten Erinnerung der Figuren, und die literarische Repräsentation der Mutterschaft indiziert lediglich eine Moralverletzung der Mütter , die diese selbst auch noch benennen müssen. Nun macht die ehemalige Mätresse des Grafen in ihrer Begründung der Auflösung des inzestuösen Verhältnisses einen aufschlußreichen Vergleich über die Vorrangigkeit der Blutsverwandtschaft gegenüber der privatrechtlichen Beziehung der Ehe. Ihre Kinder sind vom Blut und nicht vom Wort, d.h. dem Ehegelübde, der Adoption oder der Erziehung durch andere bestimmt. Wie in Lessings Nathan wird die doch viel eher einem Modell der Menschwerdung entsprechende Adoption und Erziehung im Namen des Blutes wieder relativiert. Carlsons und Marianes Blutsverwandtschaft verbindet sie nämlich mit ihren Eltern, deren Beziehung - wie der Inzest - untugendhaft war. Das illegitime Verhältnis zwischen dem Grafen und Caroline, dem Herrn R. und der Gräfin wird den Kindern auf Körper und Seele geschrieben. Das begründet die Gleichzeitigkeit ungleichzeitiger familiärer Bestimmungen des Individuums.
Die Romankinder haben keine persönlichen Identitäten. Sie werden lediglich innerhalb der Blutsverwandtschaft familial verortet, d.h. sie sind Töchter oder Söhne der dem Leser schon bekannten Figuren. So wie die Ich-Erzählerin durch den Vater , den Vetter und schließlich durch ihren Ehepartner als "schwedische Gräfin von G**" bezeichnet wird - ihr Eigenname wird nie genannt -, ist auch anderen Kindern der Name nachträglich oder der Identifizierung im Wege. Carolines Sohn trägt zwar - wie seine ursprünglich Caroline genannte Schwester - den sprechenden, die Mutterschaft unterstreichenden Namen Carlson, der dem Leser aber erst bekanntgegeben wird, nachdem Carlson schon in mehrfacher Hinsicht als bedeutsames Element in der Handlung fungiert hat. Als die Gräfin Carlson das erste Mal sieht, ist er nicht er selbst, sondern Mahnmal der sexuellen Vergangenheit des Grafen:
Hilf Himmel! wie entsetzte ich mich, als ich in seinem Gesichte das Ebenbild meines Gemahls antraf. Ich konnte kein Wort zu dem Kinde reden.
Der Graf läßt den Jungen auch sofort "entfernen", wobei es bezeichnend ist, daß nicht von seinem, sondern "ihrem Sohne" geredet wird. Analog zur Diskussion der mütterlichen Pflichten wird auch in der generativen Bestimmung der illegitimen Kinder die Mutterschaft der Vaterschaft vorgezogen, was in direktem Gegensatz zur Herkunftsrekonstruktion der legitimen Gräfin steht. Erst nachdem Carlson dem Herrn R. und der Gräfin als Erziehungsobjekt gedient hat, ist er der Erwähnung seines Namens würdig. Allerdings wird auch dieser erklärungsbedürftig, denn die einfache Identifikation durch die Mutterschaft reicht nicht aus und muß durch die neue Berufsbezeichnung ergänzt werden: "Carlsonen, so hieß Carolinens Sohn, der Fähndrich" . Der Name von Carolines Tochter, Mariane, wird zwar mit ihrer Einführung in den Text genannt, aber dieser Name ist leer, Zeichen ohne Referenten, denn er sagt nichts über ihre Abstammung und ihren Stand aus. Der Zugang zur Familienidentität ist versperrt, weil Carolines Bruder, Andreas, eine Namensänderung vorgenommen hat:
Ja doch, sprach Andreas, ich weiß es wohl, sie hieß Caroline; aber aus Liebe zu meiner Frau, und weil ich sie an Kindesslall angenommen hatle, nennte ich sie nach meiner Frau, Mariane.
Da die Mutterschaft und damit die Abstammung durch den neuen Namen verschoben ist, stellt die Gräfin heimlich "Nachforschung|en|" an , um "etwas gewisses von ihrer Herkunft zu erfahren" , die umso wichtiger ist, da Mariane selbst Mutler geworden ist. Auch die eigene Tochter der Gräfin ist und bleibt im Roman namenlos, ihre Geburt wird eher beiläufig erwähnt und dient lediglich zur Erklärung der Zeitstruktur der Romanhandlung.1' Mit der Identifizierung von Geschlecht und Abstammung scheint die Identität des Kindes hergestellt, ihre weitere Geschichte ist für die Erzählerin unwesentlich. So wie Carlson übernimmt das in unbewußter Bigamie gezeugte und geborene Kind lediglich die Funktion, das "Vergehen" der Mutter zu kennzeichnen, denn das Mädchen deckt das Verhältnis auf, dem sie entstammt. Als der zurückgekehrte Graf seine Gattin nach ihrer ehelichen Treue fragt, erscheint das Kind als Antwort:
In eben dem Augenblicke, trat meine Tochter, ein Kind von fünf Jahren, in das Zimmer, und vermehrte meine Bestürzung, und entdeckte zu gleicher Zeit das Geheimnis, vor welchem ich zitterte.
Verzeichnet die mütterliche Rede schon eine befremdliche Distanz zum eigenen namenlosen "Kind von fünf Jahren", so schlägt der Vater - immerhin der vernünftigste, enthaltsamste und tugendhafteste Mann des Romans: der Erzieher und Bürger R. -zur Problemlösung gerade jenes Mittel vor, welches aus vernünftiger Sicht kritisiert wurde:
Entfernen Sie das Kind, das Ihnen diesen Brief bringt, damit Sie das traurige Merkmal Ihres Unglücks nicht vor den Augen haben dürfen.
Ob dieser Aufruf Weggabe, Aussetzung oder gar Mord bedeutet, geht aus dem Text nicht hervor, denn es kommt nicht zu seiner Ausführung und erst gegen Ende des zweiten Teils erfährt der Leser zufällig, daß das Kind der Gräfin noch in der fami-
Hären Gemeinschaft ist. Aufschlußreicher in bezug auf das Verhältnis der Erwachsenen zu den Kindern ist dagegen die Reaktion der Mutter auf den Brief. Sie wird "in eine neue Bestürzung" versetzt, ihr "ganzes Herz empörte sich" ; allerdings nicht wegen des möglichen Schicksals ihrer Tochter, sondern hinsichtlich ihres eigenen Konfliktes, zwei Männer zu lieben. Andererseits versteht sie den Vorschlag des Vaters ihres Kindes, hat sie doch Ähnliches selbst schon praktiziert, indem sie selbst Marianes Tochter auf ihre Anzeigefunktion reduzierte und deshalb von der Mutter trennte:
Die Tochter aus dieser unglücklichen F.he will ich erziehen lassen, damit Mariane den traurigen Beweis einer so zärtlichen und nunmehr unerlaubten Liebe nicht vor Augen hat.
Wenn der Roman auch die ständische Identitätszuschreibung durch eine moralische am Beispiel der Hauptfigur ersetzt, so darf nicht übersehen werden, daß die Blutsverwandtschaft den Ausgangspunkt für die Identitätsbestimmung der Kinder darstellt, die damit bei aller räumlich-sozialen Deterritorialisierung der Familienbeschriftung nie entgehen. Die Zuschreibung der Herkunft reduziert die Kinder auf ihre elterliche Verwandtschaft. Mit deren "Namen" tragen sie aber auch den Makel der Illegitimität der Verhältnisse, denen sie entstammen. Das unmoralische Blut der Mutter pulsiert in den Adern der illegitimen Kinder und läßt auch jegliche Erziehung mißlingen. Nachdem Carlson mehrfach zwischen Erziehern und Aufpassern hin- und hergeschoben wurde, erhält er schließlich vom bürgerlichen Herrn R., der sich selbst zum Erzieher ernennt, "weil er kein Amt hatte" , eine intellektuelle und moralische Ausbildung , was ihm "einen fähigen Verstand" und "ein gutes Herz" einbringt. Danach kann Carlson sogar eine für zeitgenössische Verhältnisse moderne Wahl treffen:''
Ihr [Carolines] Sohn sollte sich nunmehr eine Lebensart erwählen, welche er wollte. Er bezeigte Lust zu dem Soldatenstande, und der Herr R. war so wenig dawider, daß er seine Wahl vielmehr billigle.
Das illegitime Kind der Mätresse als Vorläufer des sich selbst bestimmenden, bürgerlichen Individuums, als Prototyp des modernen "Menschen" mit freier Berufswahl, als Multiplikator bürgerlicher Erziehung? Eine solche gesellschaftliche Utopie geht denn doch auch Geliert zu weit. Er läßt die Erziehung mißlingen: Carlson fällt in den triebhaften Zustand der geschlechtlichen Liebe zu seiner Schwester zurück und reproduziert damit die frühere Unvernunft und körperliche Leidenschaft seiner Eltern. Er wehrt sich "in der Sprache des Affekts" gegen die kirchlich gebotene Umwandlung der ehelichen körperlichen Liebe in eine entsexualisierte Geschwisterliebe: "Er [Carlson] hörte die Stimme der Leidenschaften, um den Befehl der Religion nicht zu hören" . Sein Vergehen besteht eigentlich darin, daß er der Bewegung der Entgrenzung - er geht nach Holland, er "wählt" seinen Stand -auch in der Mann-Frau-Beziehung folgen will. Seiner freien Partnerwahl soll kein Mensch, kein Gott, schon gar nicht der in der Erziehung internalisierte widersprechen. Während der Graf und die Gräfin, der Herr R. und Caroline für ihre sexuellen Vergehen büßen, indem sie sich durch die Anwesenheit des ehemaligen Liebespartners selbst zwingen, ihre Affekte zu kontrollieren und sich enthaltsam und gelassen in der Tugend ihrer Väter üben, verweigern die Kinder jede vernünftige und christliche Einsicht, die ihnen erst "auf dem Todbetle" zuteil wird.'' Die Starr-köpfigkeit hat Konsequenzen. Carlson und andere Kinder trifft der Tod als letztes Erziehungsmittel nach dem Gcllertschen Motto: wer nicht auf die Stimme der Vernunft, der Kirche oder der Erwachsenen hören will, muß fühlen:
Hin
Die illegitimen und unmoralischen Kinder haben ein besonders hartnäckiges "Naturell" und das im fortgeschrittenen, zurechnungsfähigen Alter, deshalb werden die Unbelehrbaren "bis auf das Blut gestraft" . durch welches ihnen doch erst das unverbesserliche Böse, nämlich das libidinöse Vergehen der Eltern, auf ihren Er-ziehungs und Leidensweg mitgegeben wurde. Carlsons Ermordung und Marianes Selbstmord stehen im Zeichen einer repressiven Abschreckungspädagogik. Wenn die Kinder nicht dem Beispiel der Eltern folgen und die Bekehrung der Seele zur Enthaltsamkeit und Bescheidung nicht gelingt, werden ältere Modelle der Erziehung angewandt: die Bestrafung des Körpers.'" Die unvernünftigen Kinder werden deshalb nach der fortlaufenden Weggabe endgültig abgeschafft. Geliert läßt sie im Text verschwinden oder sterben. Carlsons und Marianes Tod erfolgt aber nicht nur wegen ihrer Unbelehrbarkeit oder aus göttlicher Eügung. Da sie als Erinnerungszeichen der elterlichen Ausschweifung in den Text eingeführt und aus demselben Grund mehrfach verdrängt wurden, fungiert auch ihr Tod als Warnung vor elterlichem Fehlverhalten. Dem Modell der Familienzugehörigkeit qua Blutsverwandtschaft korrelliert nämlich ein genetisches Modell der Seelenverwandtschaft, das Geliert in seinen Moralischen Vorlesungen ausführt:
Kinder sind ein Theil von uns selbst; und wie wir ihnen das Leben geben, so geben wir ihnen auch oft mit demselben, die Stärke oder Schwachheiten des Körpers und nicht selten zugleich die Neigungen, die ihren Sitz in unserm Blute haben. |...| Unmäßige, ungesunde, bösartige und blöde Adlern haben wenig Hoffnung zu einer gesunden, verständigen und gutherzigen Nachkommenschaft; wie grotl wird also nicht die Pflicht seyn, theils in dem ledigen Stande, theils in der Hhe selbst, alle Übel zu verhüten, die sich den Seelen oder den Körpern der Kinder durch die Fortpflanzung mittheilen können?
Geliert bekundet hier schon Ansätze einer pränatalen Kinderfürsorge, indem er der Sehwangeren und auch dem Vater Verhaltensvorschriften im Namen des werdenden Kindes macht. Allerdings ist die Sorge um das ungeborene Seelenleben vor dem Hintergrund seiner christlichen Tugendlehre zu lesen, mit der er gegen "unvernünftige" Volksbräuche der Schwangerschaftsbetreuung und den vor- bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehr vorgeht. Caroline und der Graf haben gegen die pränatale Kinderfürsorge, wie sie Geliert fordert, verstoßen und sich nicht "von stürmischen Leidenschaften befreyet", worauf "die noch nicht gebohrnen Kinder schon Anspruch machen" . Während sich die Eltern jedoch mittels vernünftiger Einsicht und Triebkontrolle läutern, da ihre moralisch-genetischen Abstammung sie dazu erst befähigt, können ihre Kinder der genetisch eingeschriebenen "Eamilienschuld" nicht entgehen. An der elterlichen Determination der kindlichen Seele scheitert jede vernünftige Erziehung, so daß die Leidenschaft der Eltern die Kinder schließlich ins Grab bringt. Die illegitimen Kinder des Romans haben denn auch nur eine funktio-nalisierte Identität: sie sind Zeichen des unmoralischen Verhaltens der Eltern, welches sie in Ehebruch und Inzest reproduzieren. Aus dem ererbten gesellschaftlichen Stand ist ein ererbter moralischer geworden. Auf diese Weise propagiert der Roman fast zufällig, ex negativo, das Ideal der Kleinfamilie, in der sich die Geschwister als solche "erkannt" und zudem eine Seelenbildung erfahren hätten, die sie vor der Beherrschung durch den Affekt bewahrt hätte. Allerdings kommt selbst das Konzept der Erziehung in Konflikt mit einem Abstammungsmodell, welches den Kindern eine pränatale Identität zusehreibt, die mittels Erziehung gerade nicht mehr korrigierbar ist. Dieser Widerspruch beruht darauf, daß Geliert die illegitimen Romankinder als abschreckendes Exempel verwendet, um die gräfliche Libcrtinage aber auch die ausschweifende Liebesehe zu diskreditieren. Er setzt damit einen Moraldiskurs fort, der seit dem 15. Jahrhundert die monogame Ehe fordert, in der die Liebe der Tugend untergeordnet ist."1" Da sich im Prozeß der Privatisierung des Intimlebens das elterliche Scxualverhalten der gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen droht, benutzt Geliert das Kind zur Begründung der Forderung zum tugendhaften Eheleben, indem er sich zum Anwalt des noch ungeborenen Lebens erhebt, damit keine Carlsons und Marianes mehr geboren werden. An die Stelle der Moralphilosophen und der Väter tritt im Laufe des 18. Jahrhunderts der Staat. Die umfangreichen familienpolitischen Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für die preussischen Staaten kodifizieren neben Pflichten auch Rechte der Kinder, die der Staat zu garantieren verspricht, was aber zugleich heißt, im Namen des Kindes die Eltern zu kontrollieren. Da von kleinfamilialer Kindheit aufgrund der patriarchalischen Hausstruktur oder dessen anarchischer Auflösung, dem Verhalten der Erwachsenen gegenüber Kindern und der romanspezifischen Symbolfunktion der illegitimen Kinder nicht gesprochen werden kann, ermöglicht erst die Analyse der Erziehungsmodelle und -praktiken Aufschluß über das Kindheits- und Subjektivitätskonzept in Gellerts Schwedischer Gräfin. Findet die Deterritorialisierung der illegitimen Kinder in der festgeschriebenen generativen Identität ein Ende, so erhalten legitime Kinder erst in der Erziehung ein "Selbst" und einen neuen gesellschaftlichen Wert.
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